Sa., 15.03.2025 um 15:00 Uhr – Vortrag: DEUTSCHLAND UND ITALIEN: UNTERSCHIEDE UND GEMEINSAMKEITEN ANHAND DER JEWEILIGEN VERFASSUNGEN

  • Datum: Samstag, den 15.03.2025
  • Uhrzeit: 15:00 Uhr
  • Ort: Theatermuseum, Prinzenstr. 9, 30159 Hannover
  • Titel: Deutschland und Italien: Unterschiede und Gemeinsamkeiten anhand der jeweiligen Verfassungen
  • Es spricht: Dr. Alessandro Bellardita, Karlsruhe

Die italienische Verfassung stammt aus dem Jahre 1948. Sie stellt eine historische Zäsur dar – keine Monarchie und vor allem kein Faschismus mehr. Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz aus dem Jahre 1949, ist aus den Trümmern der post-nationalsozialistischen Ära entstanden. Auch sie stellt eine historische Zäsur dar – das was zwischen 1933 und 1945 passiert ist, darf sich niemals wiederholen. Doch was sind die grundlegenden Unterschiede beider Verfassungen? Was verbindet und was trennt beide Länder und Rechtskulturen? Ein rechtshistorischer Vergleich. 

Geboren wurde Alessandro Bellardita in sizilianischen Modica. Seine Eltern wanderten Anfang der 80er nach Deutschland aus. Aufgewachsen ist er in Karlsruhe. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften in Mannheim und Heidelberg.  Im Jahre 2010 folgte die Promotion. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Anwalt wechselte er 2012 in den Justizdienst, wo er unter anderem als Staatsanwalt tätig war (Abteilung: organisierte Kriminalität). Seit 2017 ist er Richter in Karlsruhe.